Ablauf und Kosten
Kontaktaufnahme
- Kontaktaufnahme durch Kontaktformular, via E-Mail oder telefonisch.
In diesem Erstkontakt können wir klären, ob ich Sie bei Ihren Anliegen unterstützen kann und bei freier Kapazität ggf. einen Termin für das Erstgespräch vereinbaren.
Erstgespräch
Je nach Anliegen und individueller Vereinbarung dauert das Erstgespräch entweder 50 oder 90 Minuten und dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Ich informiere darin über den Ablauf, die Rahmenbedingungen und Arbeitsweise. Vor allem haben Sie hier Zeit und Raum, um Ihr Anliegen im Detail zu erläutern. Anschließend folgt der erste Teil der Anamnese. Hier werden Fragen zu Anliegen, Lebenssituation und persönlichen Zielen besprochen. Wenn nötig, werden auch Fragebögen eingesetzt, um ein besseres Bild des psychischen Befindens zu erheben. Falls vorhanden bitte relevante Befunde von Psycholog:innen, Psychiater:innen oder stationären Aufenthalten, etc. mitbringen.
Am Ende dieses Erstgesprächs zeichnet sich meist schon ein geeignetes Vorgehen über die Dauer, Art und Weise der Behandlung bzw. einer möglichen Weiterempfehlung ab.
Nachdem alle Fragen zur weiteren Vorgehensweise geklärt wurden, wird schließlich in gemeinsamer Abstimmung entschieden, ob eine Behandlung oder Beratung begonnen werden soll.
Da das Erstgespräch ein sehr wichtiger und diagnostisch aufwändiger Teil der Behandlung ist, wird dieses auch in Rechnung gestellt.
Behandlung/Beratung
Die laufende Behandlung findet im Anschluss an das Erstgespräch in für Sie stimmiger Dauer und Frequenz statt. Keine Behandlung verläuft, wie die andere – es gibt nicht ein Rezept für alle. Die Therapieplanung werden wir über den Behandlungsprozess immer wieder überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Kosten
Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Dies bedeutet, dass Sie von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss bekommen. Der Kostenzuschuss variiert je nach Versicherung.
Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den Vertragskonditionen. Manche Zusatzversicherungen gewähren einen Kostenzuschuss oder decken die Behandlungskosten vollständig.
Bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung können die Kosten einer klinisch-psychologischen Behandlung abgeschrieben werden.
Absageklausel: Bei kurzfristigen Absagen (unter 24 h vor Terminbeginn), wird dieser zur Gänze in Rechnung gestellt, da der Termin so kurzfristig nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.
Bei schwierigen finanziellen Umständen biete ich meine Leistung in Ausnahmefällen kostengünstiger an. Dies sollte bereits bei der Kontaktaufnahme erwähnt werden.